Wann kommt der Gerichtsvollzieher? – Wie Sie sich dann verhalten sollten

Wer Schulden hat und Mahnbescheide ignoriert, muss mit dem Gerichtsvollzieher rechnen. Stellt sich die Frage, ab wann kommt der Gerichtsvollzieher überhaupt und wie reagieren Sie am besten auf den peinlichen Besuch?

Einsatz des Gerichtsvollziehers

Häufig drohen Gläubiger ihren Schuldnern damit, mittels Gerichtsvollzieher die offenen Geldforderungen einzuziehen. Doch so einfach ist es nicht, einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung von Schulden zu beauftragen. Dabei müssen sie sich an strenge Vorschriften halten. Der Gerichtsvollzieher ist ein Amtsinhaber, der für Zwangsvollstreckungen zuständig ist. Eine offene Rechnung einfach über den Gerichtsvollzieher abzuwickeln ist entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften nicht ohne weiteres möglich. Aber ab wann kommt der Gerichtsvollzieher?

Eine Zwangsvollstreckung ist nach deutschen Recht erst dann durchsetzbar, wenn entsprechender Titel vorliegt. Dabei handelt es sich um eine meist durch ein Gericht ausgestellte Urkunde, dass ein Anspruch des Gläubigers gegen die Person des Schuldners besteht und dieser durchgesetzt werden kann. Folgende Formen von vollstreckbaren Titeln kommen am häufigsten vor:

  1. ein Urteil
  2. ein gerichtlicher Vergleich
  3. ein gerichtlicher Beschluß
  4. ein Vollstreckungsbescheid einer Behörde

Hinweis:
Um private Schulden von einem Gerichtsvollzieher eintreiben zu lassen ist immer ein Gericht beteiligt. Bei Behörden wie dem Finanzamt oder dem Arbeitsamt sieht das anders aus. So kann beispielsweise die Stadt Grundbesitzabgaben durch die eigene Vollstreckungskammer an den Gerichtsvollzieher weiterleiten, ohne vorher ein Gericht einzuschalten.

Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht?

Ist ein Titel vorhanden, dauert es in der Regel nicht lange, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür des Schuldners steht.

Wann der Gerichtsvollzieher kommt ist somit geklärt. Aber wie sollen Sie sich verhalten, wenn das Unvermeidbare eingetreten ist? Sicherlich ist es nicht ratsam dem Beamten den Zugang zum Haus beziehungsweise zur Wohnung zu verwehren. Notfalls kann der Gerichtsvollzieher sich mit Hilfe der Polizei Zutritt verschaffen. Auch verstecken bringt in diesem Moment nicht viel, denn aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Außerdem hat der Gerichtsvollzieher das Recht mittels eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses die Wohnung auch in Abwesenheit des Schuldners, durch einen Schlüsseldienst öffnen zu lassen. Allerdings darf der Gerichtsvollzieher nicht die ganze Wohnung leerräumen und etwaige Wertgegenstände pfänden. Jedoch darf er sich umsehen und ist berechtigt Schränke und Schubladen zu öffnen.

Hinweis:
Die Kosten für die Türöffnung muss der Schuldner bezahlen.

Was kann gepfändet werden?

Der Gerichtsvollzieher kann im Prinzip alles pfänden was von Wert ist und zur Bezahlung der Schulden geeignet ist. Folgende Gegenstände sind allerdings unpfändbar:

  1. Dinge des persönlichen Gebrauchs
  2. Haushaltsgegenstände die für eine bescheidene Haushaltsführung notwendig sind
  3. bestimmte Elektrogeräte wie Waschmaschine, Herd und Kühlschrank
  4. Auto und Computer sofern diese für die Ausübung des Berufes gebraucht werden

Manche Gegenstände nimmt der Gerichtsvollzieher sofort mit, während er beispielsweise auf Möbel ein Pfandsiegel (Kuckuck) klebt.

Reiseratgeber

Zeigen Sie sich kooperativ

Gerichtsvollzieher sind in der Regel bemüht zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner vermittelnd tätig zu sein. Daher hat eine gütliche Einigung erste Priorität. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich gegen über dem Gerichtsvollzieher kooperativ zu zeigen und möglichst eine einvernehmliche Lösung zu suchen.

Titelbild: ©istock.com – Garsya

Sören Dammert

Hinterlasse einen Kommentar