Hilfe beim Missbrauch einer Krankschreibung

Der Missbrauch einer Krankschreibung, was allgemein auch als ‚Blaumachen‘ bezeichnet wird, ist in Deutschland ein Problem. Unternehmen jeder Größe werden damit konfrontiert.

Missbrauch einer Krankschreibung: Diese schweren Probleme treten in Unternehmen auf

Studien am Institut für Wirtschaftsforschung haben festgestellt, dass der Wirtschaft ein großer Schaden durch falsche Krankmeldungen entsteht. Jedes Jahr müssen von deutschen Unternehmen insgesamt über zehn Milliarden Euro für unehrliche Krankheitszeiten aufgebracht werden.

Eine nicht unerhebliche Anzahl der ‚kranken‘ Mitarbeiter verbringt die erschlichene Freizeit nicht einfach nur mit Faulenzen, sondern geht unterschiedlichen privaten oder gewerblichen Tätigkeiten nach. Das kann die Renovierung der eigenen Wohnung sein, die Mithilfe beim Hausbau bis hin zur Schwarzarbeit. Firmenmitarbeiter, die falsche Tatsachen vortäuschen, um dem Arbeitsplatz fernbleiben zu können, schaden dem Unternehmen nicht nur rein wirtschaftlich.

Durch ständiges Fehlen werden wichtige Fristen versäumt. Im schlimmsten Fall kommt es zum Verlust von langjährigen Kontakten, weil ganze Geschäftsbereiche lahmgelegt werden. Der Arbeitgeber steht dadurch vor einer schweren Aufgabe. Durch den Krankschreibungsmissbrauch muss gegebenenfalls Vertretungspersonal eingestellt und eingearbeitet werden. Andernfalls kommt es zu Unzufriedenheit im Kollegenkreis, da die Arbeit des ‚Blaumachers‘ von anderen Mitarbeitern übernommen werden muss.

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Krankschreibungsmissbrauch: Firmen können sich wehren

Die Rechtsprechung steht bei einem Missbrauch der Krankschreibung oder bei der Vortäuschung einer Krankheit auf der Seite der Unternehmen. Die Krankschreibung durch einen Arzt stellt nämlich einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag dar, wenn sie nicht berechtigt ist. Das wird als Lohnfortzahlungsbetrug oder Krankschreibungsmissbrauch bewertet.

Die Schäden für das Unternehmen müssen in solchen Fällen sofort unterbunden werden. Jeder Firmeninhaber, der einen Betrug vermutet, sollte sogleich alle Möglichkeiten ausschöpfen, um einen weiteren Schaden für den Betrieb abzuwenden. Doch wie sollen derartige Missstände aufgedeckt werden?

Das Unternehmen hat in den wenigsten Fällen Zugriff auf den privaten Bereich des Mitarbeiters. Am einfachsten ist es, einen Wirtschaftsdetektiv mit der Aufklärung des Falles zu beauftragen. Die Detekteien sind darauf spezialisiert, Lohnfortzahlungsbetrug aufzudecken und darüber hinaus festzustellen, ob vielleicht sogar eine Schwarzarbeit besteht. Der ‚Blaumacher‘ wird über einen Zeitraum von mehreren Tagen unauffällig observiert. Beweise, die vor Gericht verwertet werden können, werden gesichert.

Lohnfortzahlungsbetrug: Das sind die Folgen

Während der Dauer der Beobachtung werden jegliche Ungewissheiten ausgeräumt, um sicher und zweifelsfrei einen Lohnfortzahlungsbetrug zu beweisen. Bei einem begründeten Verdacht, dass der Mitarbeiter im Krankenstand eine Schwarzarbeit ausübt, wird durch die Detektei eine Vielzahl an Fotomaterial zur Beweissicherung erstellt.

Die durch den Detektiv sorgfältig dokumentierten und gesicherten Beweise haben vor dem Arbeitsgericht Bestand. Vor Gericht ist bei erwiesenem Lohnfortzahlungsbetrug ein hartes Urteil zum Nachteil des Schädigers zu rechnen. Sollte der Betrugstatbestand erfüllt sein, wird im Weiteren das Verhältnis des Beschuldigten zu dem ausstellenden Mediziner untersucht.

Bei der Beweisbarkeit eines freundschaftlichen Verhältnisses und einer Krankschreibung aufgrund einer Gefälligkeit, muss auch der Arzt damit rechnen, dass die Tat rechtlich verfolgt wird. Die Ausgaben, die für die Beweissicherung entstehen, können nach § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) als Kosten der notwendigen Beweisführung dem Schädiger in Rechnung gestellt werden. Nach erfolgreichem Urteil kann die sofortige Entlassung des Mitarbeiters erfolgen.

Reiseratgeber

Krankschreibungs-Missbrauch muss sich keine Firma gefallen lassen

Im Fall des Missbrauchs einer Krankschreibung gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, sich zu wehren. Kein Unternehmen muss dabei zusehen, wie Mitarbeiter der Firma einen Schaden zufügen. Durch die Beauftragung einer Wirtschaftsdetektei werden Missstände schnell und zweifelsfrei dargelegt, sodass sie vor Gericht Beweiskraft haben. Weitere Schäden werden dadurch von dem Betrieb ferngehalten.

Titelbild: © istock.com –  Madhourse

Sören Dammert

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