Sachbeschädigung: Schadensersatzansprüche geltend machen

Schäden durch vorsätzliche oder fahrlässige Sachbeschädigung sind ausgesprochen häufig. Schadensersatzansprüche können die Geschädigten gegenüber verschiedenen Versicherungen und gegenüber dem Schadensverursacher geltend machen. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung wird hierzu ein Strafverfahren eingeleitet.

Wann entstehen Schadensersatzansprüche?

Aus einer juristischen Perspektive werden Schadensersatzansprüche zivilrechtlich geregelt. Zustande kommt ein Schadensersatzanspruch beispielsweise durch Beleidigungen, Körperverletzung oder einen ärztlichen Fehler.

Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, muss nachgewiesen werden, dass durch das jeweilige Ereignis ein finanziell messbarer Schaden entstanden ist – dies gilt auch dann, wenn eine Versicherung die Schadensregulierung übernimmt.

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Bei nicht direkt finanziell messbaren Schäden, die zum Beispiel durch Verletzungen oder eine Beleidigung entstanden sind, wird zum Ausgleich ein Schmerzensgeld gezahlt.
Schadensersatzansprüche können durch die Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen entstehen. Durch entsprechende Versicherungen kann beides abgesichert werden.

Was ist Sachbeschädigung?

Sachschäden kommen durch vorsätzliche oder fahrlässige Sachbeschädigung zustande. Vorsätzlich herbeigeführte Sachschäden sind eine Straftat, die auch juristisch geahndet wird.

Sachbeschädigung im StGB (Strafgesetzbuch) wird als eine Handlung definiert, durch die fremdes Eigentum vorsätzlich und mutwillig zerstört wird. Der sogenannte Vandalismus richtet sich gegen Fahrzeuge, Gebäude oder Gegenstände. Zum Teil wird er auch im Zusammenhang mit einem Wohnungseinbruch ausgeübt.

Vorsätzliche Sachbeschädigung wird im deutschen Strafrecht als Vergehen betrachtet und geahndet. Auch virtuelle Sachbeschädigung – beispielsweise durch einen gezielten Hacker-Angriff – fällt unter diese Regelung. Fahrlässige Sachbeschädigung spielt im Strafrecht dagegen keine Rolle.

Schadensersatzansprüche versichern

Schadensersatzansprüche durch vorsätzliche oder fahrlässige Sachbeschädigung lassen sich versichern. Je nach Schadensursache kommen hierfür verschiedene Versicherungen in Frage:

  • Schäden am Haus werden gegebenenfalls durch eine Wohngebäudeversicherung beglichen. Unter diese Form der Sachbeschädigung fallen beispielsweise Grafitti, zerstörte Fenster und Gartenzäune, aber auch demolierte Fahrräder, sofern sie sich auf einem abgeschlossenen Wohngrundstück befinden.
  • Sachbeschädigungen in der Wohnung, die beispielsweise durch den Vandalismus von Einbrechern entstanden sind, reguliert die Hausratversicherung.
  • Vandalismus-Schäden am Auto werden durch die KFZ-Versicherung übernommen, sofern für das Fahrzeug Vollkasko-Versicherungsschutz besteht

Geschädigte, die von einer vorsätzlichen Sachbeschädigung betroffen sind, sollten unverzüglich Strafanzeige stellen und den Schaden spätestens am nächsten Tag ihrer Versicherung melden.

Welche Versicherungen gegen Sachbeschädigung sind sinnvoll?

Um einen umfassenden Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Versicherungsnehmer bedenken, dass sie nicht nur das Opfer von Sachbeschädigung und Vandalismus werden können, sondern auch in die Lage kommen können, zum Verursacher einer fahrlässigen Sachbeschädigung zu werden.

Zudem können bei Sachbeschädigung auch juristische Auseinandersetzungen drohen. Sinnvoll sind daher die folgenden Versicherungen:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung mit einem Zusatzbaustein, durch den Vandalismusschäden am Haus und auf dem Grundstück gegen Vandalismus versichert sind. Vandalismus-Schäden bei Einbrüchen sind in den meisten Policen automatisch mitversichert.
  • Eine Haftpflichtversicherung, die vor finanziellen Belastungen durch eigene fahrlässige Sachbeschädigung des Eigentums anderer Personen schützt. Auto- und Motorradfahrer sind im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspaketes ohnehin verpflichtet, eine Verkehrshaftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Bei neuen und hochwertigen Fahrzeugen sollte eine Vollkasko-Versicherung in Betracht gezogen werden, die Vandalismus-Schäden einschließt.
  • Eine Rechtsschutzversicherung ist in vielen Lebensbereichen sinnvoll. Sie übernimmt die Gerichtsund Anwaltskosten, wenn eine Sachbeschädigung zu strafrechtlichen oder versicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen führt.

Für die Schadensregulierung bei Sachbeschädigung ist die Deckungssumme der jeweils zuständigen Versicherungen ausschlaggebend, die dafür die Obergrenze festlegt.

Die konkrete Schadenersatz-Höhe richtet sich nach dem Neuwert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände und schließt außerdem Schadensfolgekosten – beispielsweise für Renovierungen oder Reparaturen – ein.

Auch entgangene Gewinne können als Bestandteil von Schadensersatzforderungen eine Rolle spielen.

Was tun, wenn der Schadenersatz verweigert wird?

Versicherungsnehmer können allerdings nur mit der vollen Erstattung der Schadenskosten rechnen, wenn sie ausreichende Maßnahmen zur Sicherung ihres Eigentums ergriffen haben.

Welche Maßnahmen hierfür verpflichtend sind, wird durch den Versicherungsvertrag geregelt. Auch in einem Gerichtsprozess kann eine Mitschuld des Geschädigten dazu führen, dass Schadensersatzansprüche verweigert werden oder eine Schadensteilung angeordnet wird.

In beiden Fällen brauchen Geschädigte professionelle Unterstützung von versierten Anwälten und Versicherungsexperten, um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Sofern es dabei um die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens geht, muss der Verursacher einer vorsätzlichen Sachbeschädigung allerdings erst einmal ermittelt werden – gegebenenfalls müssen Geschädigte eine Detektei finden, die ihnen dabei hilft.

Ein Strafverfahren gegen den Verursacher von vorsätzlichen Sachbeschädigungen muss innerhalb der Verjährungsfristen eingeleitet werden. Der Gesetzgeber hat hierfür je nach Schadensart einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren vorgesehen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Schaden entstanden ist oder des Jahres, in dem der Geschädigte Kenntnis von der Identität des Schadensverursachers erhalten hat.

 

Titelbild: © istock.com – Jens Rother

Häufig gestellte Fragen

Welche Strafe droht im Falle einer Sachbeschädigung?

Schadensersatzansprüche werden zivilrechtlich geregelt. Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, muss nachgewiesen werden, dass ein finanziell messbarer Schaden entstanden ist. Der Schadensersatzanspruch ist je nach Schadensart unterschiedlich. Bei nicht finanziell messbaren Schäden wie zum Beispiel Beleidigungen, wird ein Schmerzensgeld fällig.

Wann verjährt eine Sachbeschädigung?

Je nach Schadensart hat der Gesetzgeber einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren vorgesehen. Das Strafverfahren gegen den Verursacher von vorsätzlichen Sachbeschädigungen muss innerhalb dieser Verjährungsfrist eingeleitet werden. Die Frist beginnt mit Ende des Kalenderjahres, in dem der Schaden entstanden ist.

Ist ein Graffiti eine strafbare Sachbeschädigung?

Zerstörte Fenster und Gartenzäune, demolierte Fahrräder sowie Graffitis an Häusern gehören zu einer strafbaren Sachbeschädigung. Geschädigte sollten unverzüglich Strafanzeige stellen und den Schaden spätestens am nächsten Tag ihrer Versicherung melden.

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