Versicherungsbetrug – kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat

Versicherungsbetrug ist alles andere als ein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren und einer Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einem gefĂ€hrlichen Eingriff in den Straßenverkehr drohen weitere Freiheitsstrafen. Trotzdem ist der Betrug einer Versicherung ein weit verbreitetes Delikt – die deutsche Versicherungswirtschaft schĂ€tzt, dass bis zu zehn Prozent aller VersicherungsfĂ€lle in Deutschland auf einem Versicherungsbetrug beruhen. Den Versicherungsunternehmen entsteht hierdurch pro Jahr ein Schaden von etwa vier Milliarden Euro.

Versicherungsbetrug – der Weg zum schnellen Geld?

Der Betrug einer Versicherung hat ein eindeutiges Motiv – die BetrĂŒger hoffen, schnell und unkompliziert zu Geld zu kommen. KFZ Versicherungsbetrug ist besonders hĂ€ufig:
BetrĂŒger manipulieren UnfĂ€lle, um Geld von ihrer Haftpflichtversicherung zu erhalten. In anderen Bereichen wird einem ursprĂŒnglich eher kleinen Schaden „nachgeholfen“.

FĂŒr die Versicherungsunternehmen ist Betrug – im Verkehr oder als Versicherungsbetrug der Haftpflicht – ein relevanter Wirtschaftsfaktor.

Ein geringfĂŒgiger Betrugsdelikt verursacht möglicherweise nur eine Erstattung von 250 oder 300 Euro.

Insgesamt verursachen diese Delikte der Versicherungswirtschaft jedoch Mehrkosten in Milliardenhöhe. Versicherungsbetrug wird durch die Assekuranzen daher konsequent verfolgt.

Versicherungsbetrug im Strafgesetz

Der Betrug einer Versicherung ist ein Betrugsdelikt nach § 263 StGB und damit eine Straftat. Es ist gegeben, wenn der TÀter dem Opfer Tatsachen vorenthÀlt oder so prÀsentiert, dass hierdurch ein Irrtum ausgelöst wird, durch den dem unmittelbar Betroffenen oder einem Dritten ein Vermögensschaden entsteht.

Dass ein Betrugsdelikt nicht in die Kategorie der Bagatelldelikte fĂ€llt, zeigen auch die dafĂŒr vorgesehenen Strafen. Eine Versicherungsbetrug-Strafe kann den TĂ€ter fĂŒr bis zu zehn Jahre ins GefĂ€ngnis bringen.

Betrugsdelikte im Verkehrsbereich nehmen hier eine Sonderstellung ein:
Wer durch ein Betrugsdelikt einen gefĂ€hrlichen Eingriff in den Straßenverkehr verursacht, kann dafĂŒr zu einer zusĂ€tzlichen Freiheitsstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren verurteilt werden.

Falls beide Delikte gegeben sind, wird daraus eine einheitliche Versicherungsbetrug-Strafe gebildet.
Schwerer Betrug liegt vor, wenn ein erheblicher Vermögensschaden verursacht wird oder durch eine Form der organisierten KriminalitÀt erfolgt.

In minder schweren FĂ€llen drohen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fĂŒnf Jahren.

Beispiele fĂŒr Versicherungsbetrug

Versicherungsbetrug kann in vielfÀltigen Szenarien erfolgen:

  • Provozierte AuffahrunfĂ€lle
  • VortĂ€uschung von Vorfahrtfehlern, die das Opfer nicht widerlegen kann
  • UnfĂ€lle mit Totalschaden, um einen Leasing- oder Darlehensvertrag vorzeitig zu beenden
  • VorsĂ€tzliches HerbeifĂŒhren oder Ausweiten von SachbeschĂ€digungen, um einen Versicherungsbetrug der Haftpflichtversicherung zu erreichen.
  • Generell: Bewusstes HerbeifĂŒhren eines Schadensfalles oder Manipulation der Schadenssumme

Die Versicherungen verfolgen BetrĂŒger konsequent

Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen verfolgen die Assekuranzen VersicherungsbetrĂŒger konsequent. HierfĂŒr kommen standardisierte Verfahren der SchadenserklĂ€rung zum Einsatz.

Die Versicherungsunternehmen leiten hierfĂŒr die folgenden Schritte ein:

  • KlĂ€rung des Verdachtes anhand von VertrĂ€gen, Schadensanzeigen und anderen Unterlagen
  • Feststellung von AuffĂ€lligkeiten (beispielsweise kurzfristig abgeschlossene VersicherungsvertrĂ€ge, zĂŒgige Schadensmeldung, Kenntnis des Schadenshergangs)
  • EchtheitsprĂŒfung/PrĂŒfung der realistischen Schadenshöhe.

Wenn hier Unstimmigkeiten auftreten, werden die Versicherungen intensiv danach forschen, ob ein Betrugsdelikt vorliegt oder nicht – und im Erfolgsfall eine Strafanzeige stellen. Hierzu gehört auch eine Detektei zu finden, die sie bei ihren Nachforschungen und der Beweisermittlung unterstĂŒtzt.

Versicherungsbetrug melden

Wer Kenntnis vom Betrug einer Versicherung erhÀlt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, dieses Betrugsdelikt zu melden. Beweisen muss er das Vorliegen dieser Straftat nicht.

Die Meldung des Verdachts reicht aus, damit Polizei und Staatsanwaltschaft tĂ€tig werden mĂŒssen. Die Ermittlungen werden durch die Behörden ĂŒbernommen.

Wie Sie einen Versicherungsbetrug richtig melden, erfahren Sie hier.

Titelbild: © istock.com – Jens Rother

HĂ€ufig gestellte Fragen

Welche Strafe droht bei Versicherungsbetrug?

Nach §263 StGB ist der Betrug einer Versicherung ein Betrugsdelikt und damit eine Straftat.
In weniger schweren FĂ€llen können Geld- und Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fĂŒnf Jahren drohen. Im Verkehrsbereich nehmen Betrugsdelikte eine Sonderstellung ein.
Wer einen gefĂ€hrlichen Eingriff in den Straßenverkehr verursacht, kann eine zusĂ€tzliche Freiheitsstrafe von bis zu fĂŒnf Jahren erlangen.

Wo kann ich einen Verdacht auf Versicherungsbetrug melden?

Wer einen Verdacht auf Versicherungsbetrug erhÀlt, der ist gesetzlich dazu verpflichtet den Betrugsdelikt zu melden.
Ein bloßer Verdacht reicht bereits aus, um einen Betrugsversuch beim Versicherer oder bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Wann begehe ich einen Versicherungsbetrug?

Versicherungsbetrug kann in vielen Arten erfolgen. Ein klassisches Beispiel sind provozierte AuffahrunfĂ€lle oder das VortĂ€uschen von Vorfahrtsfehlern, die das Opfer nicht widerlegen kann. Ein bewusstes HerbeifĂŒhren eines Schadensfalles oder die Manipulation der Schadenssumme sind generelle Auslöser fĂŒr einen Versicherungsbetrug.

Wie verlaufen Ermittlungen bei Versicherungsbetrug?

Standardisierte Verfahren der SchadenserklĂ€rung kommen zum Einsatz. HierfĂŒr leitet das Versicherungsunternehmen folgende Schritte ein:
Eine KlĂ€rung des Verdachtes durch beispielweise Schadensanzeigen, AuffĂ€lligkeiten feststellen beispielsweise kurzfristig abgeschlossene VertrĂ€ge und die PrĂŒfung von realistischen SchĂ€den.
Bei Unstimmigkeiten werden Versicherungen den Tatbestand genauer betrachten und mittels einer Detektei Nachforschungen und Beweise sammeln, die dann zu einer Strafanzeige fĂŒhren können.

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