Versicherungsbetrug melden: das richtige Vorgehen

Versicherungsbetrug ist ganz sicher kein „Kavaliersdelikt“. Statistiken zeigen, dass den Versicherern jedes Jahr immense Schäden durch Betrugsfälle entstehen. Diese wirken sich auf das Vertrauensverhältnis zu den Versicherten und manchmal auch auf die Prämien und Leistungen aus. Wer ehrlich ist, wird deshalb einen in Kenntnis gebrachten Versicherungsbetrug melden wollen. Wie Sie dabei richtig vorgehen und wo Sie den Versicherungsbetrug melden, erfahren Sie hier.

Zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen

Wer von einem Versicherungsbetrug erfährt, kann selbstverständlich zur Polizei gehen. Denn der Betrug gegenüber Versicherungsunternehmen ist eine Straftat, die im Strafgesetzbuch (kurz StGB) erfasst ist.

Die Polizei ist verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und Ermittlungen zu tätigen. Ansprechpartner kann auch eine örtliche Staatsanwaltschaft sein. Der Kontakt ist per E-Mail, Brief oder telefonisch möglich. Sogar eine persönliche Ansprache eines Polizisten oder Staatsanwalts kann funktionieren.

Übrigens ist es nicht unbedingt erforderlich, dabei die eigene Identität preiszugeben. Doch Vorsicht bei einer bewusst getätigten falschen Verdächtigung: Die Meldung einer fingierten Schadensmeldung wird streng untersucht. Stellt sich heraus, dass der gemeldete Versicherungsnehmer zu Unrecht beschuldigt wurde, werden unter Umständen Ermittlungen wegen Verleumdung aufgenommen.

Dem Versicherer melden

Auch der Versicherer selbst hat Interesse daran, dass Zeugen ihm einen Versicherungsbetrug melden, von dem sie erfahren haben. Er wird aus eigenem Interesse weitere Nachforschungen anstellen.

Häufig beschäftigen größere Unternehmen Sachverständige, die überprüfen, ob der geschilderte Unfallvorgang nachvollziehbar ist oder ob eine gezielte und bewusste Manipulation dahinterstecken könnte. Bedeutet es muss immer ein Vorsatz (also eine bewusste und gewollte Falschaussage) vorliegen. Betrug kann nicht fahrlässig (also „aus Versehen“) begangen werden.

Einen Versicherungsbetrug melden – worauf achten?

Grundsätzlich müssen keine Beweise für den Betrug vorhanden sein. Ein bloßer Verdacht reicht bereits aus, um einen Betrugsversuch beim Versicherer oder bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Die eigentliche Ermittlung wird dann von den zuständigen Behörden oder vom Versicherer übernommen. Wichtig ist nur, keine Vorgänge zu erfinden, sondern einfach die wahrgenommenen Tatsachen zu schildern.

Wer einen Versicherungsbetrug melden möchte, kann dabei folgendermaßen vorgehen:

  • Wichtige Informationen schriftlich festhalten, idealerweise mit Datum und Uhrzeit
  • Optional: Weitere Zeugen in die Meldung einbeziehen
  • Die (E-Mail-)Adresse der örtlichen Polizei oder Staatsanwaltschaft herausfinden oder den Ansprechpartner des Versicherers heraussuchen

Polizei, Staatsanwaltschaft oder Versicherer werden nach einer solchen Meldung mit großer Wahrscheinlichkeit tätig, stellen weitere Ermittlungen an und sammeln Beweise für einen begangenen Versicherungsbetrug.

Video: Versicherungsbetrug – halb so schlimm?

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Auch kleinere Betrugsfälle bedeuten hohen Schaden

Nicht wenige Menschen empfinden kleinere Betrugstaten am Versicherer als weniger schlimm. Doch auch, wenn die Summe des Einzelfalls gering ist: insgesamt bedeuten erfundene Schäden für den Versicherer einen immensen Verlust, wenn er diese unnötigerweise zahlt.

Auch bei vermeintlich kleinen Versicherungsschäden gilt: Wenn der Vorgang anders war, als er dem Versicherer geschildert wurde, handelt es sich um einen Betrug und somit um einen Straftatbestand.

Deshalb lohnt es sich im Interesse unserer Gemeinschaft, einen Versicherungsbetrug zur Anzeige zu bringen.

Titelbild: ©istock.com – vasabii

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