Die Möglichkeit, mittels Apps die Ortung von Personen umzusetzen, ist für viele Menschen sehr reizvoll. Die Möglichkeit, immer zu wissen, wo sich die Person aufhält, ist aber aus rechtlicher Sicht kritisch. Es gibt verschiedene Situationen, in denen dies zulässig ist, aber auch ganz klare Regeln, wann Personen nicht geortet werden dürfen.
Die eigenen Kinder überwachen – kein Problem
Haben Eltern ihre Kinder mit dem Handy ausgestattet und möchten in diesem Zusammenhang die Kontrolle haben, wo der Nachwuchs sich am Tage aufhält, ist das rechtlich unproblematisch. Gerade dann, wenn die Kinder noch jünger sind und das Bedürfnis gegeben ist, dass sie sich auch bei Alleingängen wie vereinbart beispielsweise auf dem Spielplatz aufhalten, kann mittels Kontrolle mit der App für Eltern Sicherheit bedeuten.
Auch Kinder, die sich gern dem Schulalltag entziehen, können von den Eltern mittels der App für die Ortung von Personen kontrolliert werden, ob sie tatsächlich regelmäßig an der Schule ankommen und sich dort aufhalten. Das ist rechtlich unbedenklich und Eltern haben im Rahmen ihres Aufenthaltsbestimmungsrechts die Möglichkeit, den Aufenthaltsort ihres Nachwuchses immer zu kontrollieren. Allerdings hört dieses Recht auf Kontrolle mit der Volljährigkeit der Kinder auf!
Video: Handy-Ortung: Bekannte jederzeit aufspüren?
Das eigene Handy mit der App zur Ortung ausstatten
Viele Besitzer von Smartphones nutzen gerade dann, wenn es sich um ein sehr hochwertiges Modell handelt, die App auf ihrem Handy. Das heißt, dass sie diese auf das Handy laden und dass sie dann im Falle eines Diebstahls die Möglichkeit haben, das Handy zu orten.
Das ist rechtlich unbedenklich, auch wenn damit eine möglicherweise erwachsene Person an ihrem aktuellen Standort geortet wird. Die Person hat sich das Handy widerrechtlich angeeignet und da das Handy das Eigentum der Person ist, die die App aufgeladen hat, hat diese Person auch das Recht, eine entsprechende App auf das eigene Handy aufzuladen und so eher den Standort des Handys als den des Diebes zu orten. Auch dies ist rechtlich unbedenklich.
Erwachsene Personen ohne deren Wissen orten – ist das rechtens?
Anders sieht es dann aus, wenn jemand diese App auf das Handy einer erwachsenen Person auflädt und dieses mit dem Ziel tut, die entsprechende Person orten zu können. Da es sich bei der georteten Person um einen Erwachsenen handelt, ist es nicht rechtens, eine solche App ohne das Wissen des Handybesitzers zu installieren. Das gilt übrigens nicht nur für erwachsene fremde Personen.
Auch der eigene Partner darf nicht mit einer solchen App kontrolliert werden. Auch wenn gerade ein eifersüchtiger Partner schnell auf die Idee kommen könnte, so Kontrolle über den Partner zu erlangen, ist dies dennoch widerrechtlich und kann im Falle einer Anzeige durch die kontrollierte Person sogar zu einer Bestrafung führen. Eine Ortungs-App zur Partnerkontrolle ist genauso rechtliche Grauzone wie Abhören durch Wanzen.
App-Verbot!
Verboten ist die Ortung mittels App nämlich immer dann, wenn eine erwachsene, also volljährige, Person ohne deren Wissen in ihrem Aufenthaltsort kontrolliert wird.
Kritisch in rechtlicher Hinsicht
Grundsätzlich ist die Möglichkeit, eine Person mit einer aufgeladenen App auf dem Handy im Hinblick auf ihren Standort zu kontrollieren, eine sehr reizvolle Kontrollmöglichkeit. Allerdings sollte man sich hier genau informieren, was rechtens ist und wo es zu Eingriffen in die Privatsphäre kommt, die dann auch im schlimmsten Falle zu einer Anzeige gebracht werden können. Grundsätzlich darf die App nämlich – mit einigen Ausnahmen – nicht ohne das Wissen des Handybesitzers genutzt werden.
Titelbild: © istock.com – bodnarchuk