Honorarkosten von Detekteien: Marktübliche Preise und Abrechnungsformen

Detektive sollen möglichst diskret verborgene Sachverhalte und unerlaubte Handlungen aufdecken. Bei Auftragserteilung ist der dafür notwendige Aufwand nur schwer abzuschätzen. Eine klare Kostenvereinbarung und ständige Absprachen bei anfallenden Änderungen zwischen Kunden und Detektei sind unerlässlich.

Aufgabenstellung und Ermittlungsziel klar definieren

Zwischen Ermittler und Auftraggeber besteht ein Vertrauensverhältnis. Er muss genau wissen, welche Informationen er beschaffen
oder bis zu welchem Punkt er Personen observieren soll. Je detaillierter die Angaben, desto besser kann er ein Angebot für den notwendigen Zeit- und Technikeinsatz kalkulieren. Möglicherweise muss der Auftrag von mehreren Personen übernommen werden. Das Angebot zu den geschätzten Gesamtkosten sollte unbedingt Teil des schriftlichen Auftrags der Detektei werden. Reise-, Übernachtungskosten und Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit sind im Angebot ebenfalls aufzuführen, auch wenn diese Maßnahmen bei Auftragserteilung noch nicht nötig erscheinen. Im Vorfeld muss auch die Vereinbarung einer Erfolgsprämie
geklärt werden und wie oft der Detektiv zum Stand seiner Ermittlungen berichtet.

Stundensätze, Pauschalen und anfallende Spesen

Für den Einsatz des Detektivs werden Stundesätze berechnet, die zwischen 40,00 und 150,00 Euro in der Stunde betragen können.
Die Höhe des Satzes ist abhängig von der Schwierigkeit der Ermittlungen und des eventuell erforderlichen Einsatzes von technischen Hilfsmitteln. Kameras und Geräte werden für Foto-, Videoaufnahmen oder das Mithören von Gesprächen eingesetzt.

Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten variieren je nach Einsatz und liegen zwischen 50,00 bis 200,00 Euro am Tag, die zu den Honorarsätzen hinzukommen. Falls absehbar ist, dass die Ermittlungen über einen längeren Zeitraum andauern, ist die Vereinbarung von Tagespauschalen sinnvoll. Fahrtkosten werden mit einer Kilometerpauschale abgegolten, die zwischen 0,30 und 1,50 Euro je Kilometer liegt. Der Einsatz von Mietwagen geht in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Notwendige Übernachtungen innerhalb von Deutschland werden mit einem Spesensatz von etwa 50,00 Euro je Übernachtung und Person in
Rechnung gestellt.

Sonderkosten und notwendige Erweiterung des Auftrages

Jeder Auftrag kann nur aufgrund der bekannten Umstände kalkuliert werden. Neue Erkenntnisse können die Auftragsgrundlage
schnell verändern. Dann muss der Auftraggeber nicht nur über die Erweiterung des Detekteiauftrages, sondern auch über die entstehenden Mehrkosten zeitnah entscheiden. Das können beispielsweise zusätzliche Nachteinsätze oder Auslandeinsätze des Ermittlers sein. Recherchekosten werden im Normalfall gesondert vergütet. Darunter fallen beispielsweise die Ermittlung von Personendaten, Anschriften oder Bankverbindungen oder die Anforderung von behördlichen Unterlagen.

Reiseratgeber
Bei komplexen Sachverhalten wie der Aufdeckung von wirtschaftlichen Verflechtungen können diese Kosten bis zu 1.000,00 Euro ausmachen. Bei Auslandseinsätzen sind die Kosten schwerer einzuschätzen und auch für die Detektei kaum zu kontrollieren.

Bei Ermittlungsstand und Kosten immer auf dem Laufenden

Die zu erwartenden Kosten müssen vor Erteilung des Auftrags an die Detektei klar besprochen und der Kostenrahmen möglichst
schriftlich vereinbart werden. Der Kunde muss letztlich entscheiden, ob teure Maßnahmen zum Ziel führen und ob das Auftragsergebnis die Kosten rechtfertigt. Transparente Kosten sind eine wichtige Grundlage für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einer Detektei.

Titelbild: © istock.com – rs-photo

Sören Dammert

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