Anonyme Drohungen: So sollten Sie sich verhalten

Via Post, Telefon oder E-Mail anonyme Drohungen zu erhalten, meint ein beunruhigende Angelegenheit. Doch der Betroffene muss diesen Umstand nicht tatenlos hinnehmen; jemanden zu bedrohen ist eine Straftat und so sollte sich Hilfe und gegebenenfalls ein Rechtsbeistand gesucht werden.

Wer tut so etwas?

Erhält eine Person einen unfreundlichen Brief oder erklingt auf dem Anrufbeantworter eine verzerrte Stimme, die mit GewaltVerlust des Arbeitsplatzes oder der Äußerung droht, Geheimnisse auszuplaudern, ist der Bedrohte zunächst sicherlich schockiert. Wer den ersten Schock überwunden hat, kann in die Phase des Sich-Wehrens übergehen. Aus welcher Ecke stammt diese Drohung? Wer hat einen vermeintlichen Grund, derart zu reagieren?

Es gilt drei Lebensbereiche zu überdenken: Familie, im speziellen Ex-Partner, Freunde und Kollegen. Dabei kann auch die Drohung an sich helfen. Wird mit dem Ausschluss aus dem Freundeskreis gedroht, stammt die negative Ankündigung vermutlich aus jenem Milieu. Geht es um den Verlust des Sorgerechts, steckt aller Wahrscheinlichkeit nach das andere Elternteil dahinter. Auch ist es möglich, dass die Drohung aus dem unmittelbaren Umfeld, sprich von den nahen Verwandten dieser Person stammt.

Adäquate Handlungsspielräume für Bedrohte

Geht es um Morddrohungen, bleibt der Weg zur Polizei unvermeidlich. Weniger gefährlichen Ankündigungen kann selbst nachgegangen werden. Hegt der Betroffene einen Verdacht, fehlt aber der Beweis dafür, von wem die Äußerung stammt, nimmt er oder sie die Drohungsweise genauer unter die Lupe. Ein nicht mit Marke und Anschrift versehener, folglich selbst eingeworfener Brief führt den Bedroher direkt vor das Haus des Opfers. Vielleicht hat ein Nachbar eine Beobachtung gemacht – nachzufragen kann in keinem Fall schaden. Bei Telefonanrufen, die persönlich entgegen genommen werden hilft es den Bedroher mit Namen anzusprechen.

Reiseratgeber
Selbst wenn es sich nur um eine Vermutung handelt und nicht völlig klar ist, wer da am anderen Ende der Leitung spricht, verunsichert ein Zufallstreffer den Täter. Den genauen Wortlaut mitzuprotokollieren, gegebenenfalls aufzunehmen oder die Briefe nur mit Gummihandschuhen anzufassen, bringt das Opfer der Wahrheit näher. Kommt es zu einer Anzeige, freuen sich die Polizisten über solch eine überlegte Vorgehensweise.

Der Bedrohte ist nicht allein!

Kündigt der Täter an, dem Opfer Gewalt widerfahren zu lassen, spricht er von einer eventuellen Entführung der Kinder oder äußert er, dass Haus in Brand zu stecken, liegt eine Straftat vor. Der Bedrohte hat sich umgehend an die Polizei zu wenden und Anzeige zu erstatten. Gegen zivilrechtliche Delikte, in denen es beispielsweise um die Androhung geht jemanden überall hin zu verfolgen, können die Beamten nichts unternehmen. Zumindest solange nicht, bis eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde. Wer sich dennoch von professioneller Seite betreuen lassen möchte, sucht einen Privatdetektiv auf.

Es kann zwischen Personenschutz und dem Versuch, den Täter zu ermitteln gewählt werden. Ein ausführlicher, wahrheitsgetreuer Bericht über sämtliche Geschehnisse und eine Übergabe der gesammelten Materialen erleichtert den Detektiven die Arbeit. Auch Privatermittler haben Möglichkeiten Fingerabdrücke auszuwerten und den Weg eines Briefes oder einer E-Mail nachzuvollziehen. Viele Detekteien arbeiten Hand in Hand mit Rechtsanwälten. Diese leisten juristischen Beistand und klären über Vorgehensweisen auf.

Drohungen ernst nehmen und dagegen agieren

Wer negative Ankündigungen erhält, geht bestenfalls sofort und sichtbar dagegen vor. In den meisten Fällen ergibt sich recht schnell ein Verdacht bezüglich der Identität des Bedrohers und so gilt es sich nicht in die Passivität drängen zu lassen – merkt die Person nämlich, dass das Opfer seinen Namen kennt, werden die Drohungen nicht selten eingestellt.

Titelbild: ©istock.com – MrKornFlakes

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