Eine üble Nachrede beweisen: das müssen Sie beachten

Unwahre Behauptungen über einen selbst als Privat- oder Geschäftsperson sind nicht nur nicht schön, sondern können auch nachhaltig rufschädigend sein. Die üble Nachrede zu beweisen ist nicht einfach, aber zwingend notwendig.

Der Unterschied: Verleumdung vs. üble Nachrede vs. Beleidigung

Was ist üble Nachrede und was Verleumdung bzw. Beleidigung? Die drei Begriffe werden gerne durcheinander gebracht und gleichgestellt. Laut der Definition vor dem Gesetzgeber sind es laut StGB aber drei verschiedene Fälle.

Die üble Nachrede ist dann gegeben, wenn das verbreitete Gerücht unwahr ist, also nicht der Wahrheit entspricht. Wenn also der Nachbar steif und fest behauptet, jemand Bestimmtes hätte einen Gartenzwerg aus seinem Vorgarten gestohlen, dieser jemand aber nachweisen kann, dass er zum Tatzeitpunkt im Urlaub auf den Malediven war, handelt es sich um üble Nachrede.

Ist dem Nachbar bewusst, dass der vermeintliche Dieb nicht zu Hause war, als der Gartenzwerg verschwand, so macht er sich der Verleumdung strafbar.

Kommt der angebliche Gartenzwergdieb dann aus dem Urlaub zurück und der Nachbar sagt ihm auf den Kopf zu, dass er ein ganz gemeiner Langfinger ist – ohne dass die Behauptung an die große Glocke gehängt wird – so macht er sich der Beleidigung strafbar.

Doch egal welcher Tatbestand erfüllt ist, es gilt die üble Nachrede zu beweisen, ebenso wie Beleidigungen oder Verleumdungen.

Anzeige wegen übler Nachrede? Beweise müssen eindeutig belegt sein

Wollen Sie Tatsachen schaffen und Anzeige wegen übler Nachrede erstatten? Die üble Nachrede zu beweisen ist oft nicht einfach, aber wenn eine entsprechende Klage vor Gericht eingereicht oder ein Strafantrag gestellt werden soll, müssen handfeste Beweise vorliegen.

Am einfachsten – und vor allem für Firmen am besten geeignet – sind Privatdetektive, die einen Köder auslegen und sich beispielsweise als Kunde oder Geschäftspartner oder im privaten Bereich auch als neuer Nachbar oder Freund ausgeben.

Kommt es nun zu einer üblen Nachrede, so dokumentieren Privatdetektive diese und legen später vor Gericht hieb- und stichfeste Beweise gegen den Täter vor. Doch egal, ob jemand die üble Nachrede professionell beweisen will oder die Sache im Alleingang angehen möchte, es muss ein klarer Wahrheitsbeweis erbracht werden. Zeugenaussagen, Videoaufnahmen, Fotos und ein genau dokumentierter Tathergang sind dabei von größter Bedeutung.

Video: Üble Nachrede: Das Verfahren

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Das Strafrecht laut StGB: So wir die üble Nachrede geahndet

Ist die üble Nachrede bewiesen und es kommt zur Verhandlung, so steht dem Täter und Verursacher der üblen Nachrede eine saftige Strafe ins Haus. Ein Anwalt der die Interessen des Geschädigten vertritt kann folgende Ansprüche durchsetzen:

  • eine Gegendarstellung
  • die Erwirkung eines Widerrufs
  • die Unterlassung der Falschaussagen und eine Wiedergutmachung, indem die Folgen der Rufschädigung beseitigt werden
  • die Beseitigung von veröffentlichten Bildern ohne Erlaubnis des Urhebers
  • Schadensersatzansprüche in Form von Geldstrafen, auch bei immateriellem Schaden
  • strafrechtliche Folgen, wie das Stellen eines Strafantrags oder diverse Klagen vor Gericht
  • in extremen Fällen kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden

Die üble Nachrede ist kein Kavaliersdelikt

Die üble Nachrede steht nach §186 StGB unter Strafe. Dementsprechend kann und sollte sie rechtzeitig geahndet werden, um Schlimmeres zu verhindern. Doch nur wenn die Beweisführung wasserdicht ist, kann der entsprechende Erfolg erzielt werden.

Privatdetektive oder unabhängige Zeugenaussagen sorgen dafür, dass der Verursacher der üblen Nachrede seine gerechte Strafe erhält.

Titelbild: ©istock.com – SIphotography

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