Eine kurze Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr und schon realisiert der Autofahrer den charakteristischen Blitz. Er weiß nun was folgt: Innerhalb von wenigen Wochen bekommt er einen Bußgeldbescheid. Oft sind es sehr hohe Geldbeträge, manchmal muss der Verkehrsteilnehmer mit einem Fahrverbot rechnen. In vielen Fällen sind Bußgeldbescheide nicht korrekt. Wenn der Beschuldigte einen Fehler im Bescheid feststellt, hat der Einspruch gegen ein Blitzerfoto große Aussicht auf Erfolg.
Wann hat ein Einspruch Aussicht auf Erfolg
Ein Einspruch muss natürlich begründet sein. Nur dann existiert eine reelle Chance, dass die Behörden den Einspruch gegen das Blitzerfoto akzeptieren und den Bescheid aufheben. Der Bußgeldbescheid enthält viele Angaben. Zunächst muss der Beschuldigte prüfen, ob die Anschuldigung und sämtliche Daten korrekt sind. Dies sind unter anderem:
- Die persönlichen Angaben des Beschuldigten
- Bezeichnung der Tat, Ort und Zeitpunkt und die angewendete Bußgeldvorschrift
- Falls die Ordnungswidrigkeit schon vor längerer Zeit war, kann es sein, dass sie schon verjährt ist
- Das Foto muss nicht zwingend dem Bußgeldbescheid beigelegt sein. Der Beschuldigte kann es aber anfordern.
- Die Messfehler sind oft sehr hoch. Manche beziffern sie auf bis zu 80 Prozent. Diese nachzuweisen ist im Einzelfall nicht einfach. In diesem Fall kann ein Anwalt für Verkehrsrecht gute Dienste leisten.
Beim Einspruch auf die Fristen achten
Die Behörden bearbeiten den Einspruch gegen das Blitzerfoto nur dann, wenn er innerhalb der Einspruchsfrist erfolgt. Diese ist beim Bußgeldbescheid sehr kurz und beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Bescheides. Wenn dieser mit der normalen Post zugegangen ist, existiert kein Nachweis über die Zustellung. In diesem Fall gehen die Behörden vom dritten Tag nach der Absendung aus. Juristen nennen das Zustellfiktion. Bei einem Einschreiben ist der Fall klar, denn die Frist beginnt , wenn der Empfänger durch seine Unterschrift die Zustellung bestätigt.
Falls der Empfänger während dieser Zeit in Urlaub oder im Krankenhaus war, kann der Beschuldigte eine Verlängerung der Frist verlangen. Allerdings muss er dazu entsprechende Unterlagen (Reiseunterlagen, Bestätigung des Krankenhauses) vorlegen.
Den Einspruch richtig formulieren
Einen Einspruch gegen das Blitzerfoto zu formulieren ist nicht schwer. Er muss an die zuständige Bußgeldbehörde gerichtet sein. Die Adresse befindet sich im Briefkopf. Es genügen zwei Zeilen. Diese könnten etwa so lauten: „Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom (Datum) mit dem Aktenzeichen (hier die entsprechende Nummer einsetzen) Einspruch ein. Mehr ist nicht nötig. Möglich ist an dieser Stelle noch eine Begründung, doch auch ohne eine solche ist der Einspruch gegen das Blitzerfoto wirksam.
Nun muss der Beschuldigte das Schriftstück unterschreiben und zur Post bringen. Viele senden es per Einschreiben. Das ist aber nicht unbedingt notwendig. Eine Unterschrift ist zwar üblich, aber nicht zwingend erforderlich. Wenn aus dem Schreiben eindeutig hervorgeht, von wem es stammt, dann ist der Einspruch auch ohne Unterschrift gültig.
Einspruch ist nicht gleich Widerspruch
Viele benutzen die Ausdrücke „Einspruch“ und „Widerspruch“ synonym. Das sind sie aber nicht. Ein Widerspruch richtet sich allgemein gegen einen Verwaltungsakt. Nur bei bestimmten Vorgängen, zu denen der Bußgeldbescheid gehört, ist ein Einspruch notwendig. Falls der Verkehrsteilnehmer statt „Einspruch“ „Widerspruch“ geschrieben hat, ist das Schriftstück trotzdem gültig.
Falls die Frist schon fast abgelaufen ist, ist es sinnvoll, den Einspruch zunächst zu faxen, damit die Frist gewahrt bleibt.
Übrigens muss der Verkehrsteilnehmer erst nach Abschluss des Verfahrens die Geldsumme bezahlen. Der Einspruch bringt also einen Zahlungsaufschub mit sich.
Video: Geblitzt – was nun?
Ein gut begründeter Einspruch hat gute Erfolgsaussichten
Selbst wer sprachlich nicht so geschickt ist, kann einen Einspruch formulieren. Wichtig ist, dass der Beschuldigte diesen gut begründen kann. Manchmal kann ein Anwalt sehr nützlich sein, vor allem, wenn es sich um Messfehler handelt. Da die geforderten Summen oft sehr hoch sind, ist ein Einspruch in vielen Fällen nützlich. Ein Fahrverbot kann sogar in bestimmten Fällen die berufliche Existenz bedrohen.
Titelbild: ©istock.com – manfredxy