In beinah jedem Kaufhaus, Kleidungsgeschäft und Discounter gibt es Hausdetektive. Sie überwachen die Räumlichkeiten, spüren Diebe auf und beobachten Verdächtige. Das Aufgabengebiet der Detektive ist großflächig – es gibt jedoch Aufgaben, die der Ermittler nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen durchführen darf
- Hausdetektive sorgen für mehr Sicherheit vor Diebstählen
- Video: Wann ist es Ladendiebstahl? Hold hat Recht | SAT.1 Frühstücksfernsehen
- Vorläufige Festnahme und andere Rechte der Detektive im Überblick
- Grenzen für Hausdetektive - Verbote für Ermittler
- Hausdetektive haben Rechte, die auf Vorschriften basieren
Hausdetektive sorgen für mehr Sicherheit vor Diebstählen
Ein Blick nach links, eine unauffällige Kopfbewegung nach rechts – schon verschwindet die Ware unter der Jacke, im Rucksack oder in der Hosentasche. Diebe beweisen Einfallsreichtum, um ihre Schätze geheim zu halten. Leider machen Geschäfte durch Diebe Verluste. Die Anstellung eines Hausdetektivs bringt Erleichterung.
Ermittler sind Mitarbeiter des Ladens und bewegen sich unauffällig durch die Regale. Professionelle Detektive werden von Kunden nicht bemerkt, was zu hoher Erfolgsquote beim Auffinden der Ladendiebe führt. Ein gestellter Dieb muss gestohlene Ware zurückgeben. Dennoch muss der Ermittler je nach Fall unterschiedlich handeln und seine Grenzen einhalten.
Video: Wann ist es Ladendiebstahl? Hold hat Recht | SAT.1 Frühstücksfernsehen
Vorläufige Festnahme und andere Rechte der Detektive im Überblick
Ein Detektiv darf einen Ladendieb vorläufig festnehmen. Voraussetzung für die Befugnis ist der „dringende Verdacht“ eines Ladendiebs. Was „dringend“ in diesem Fall bedeutet, ist gesetzlich geregelt und in der StPO (Strafprozessordnung) vermerkt.
Des Weiteren darf der Detektiv vom Hausrecht Gebrauch machen. Dieses Recht bemächtigt den Angestellten, Hausverbote und Platzverweise zu erteilen. Die Überwachung der Einhaltung beider Anliegen gehört dazu. Des Weiteren darf der Detektiv die Tasche des Täters untersuchen und die Ware sicherstellen.
Die unauffällige Überwachung von Personal und Kunden stellt den Hauptteil der Arbeit von Hausdetektiven dar. Diese Art der Überwachung wird „echte Direktüberwachung“ genannt. Alternativ werden technische Geräte, zum Beispiel Kameras, zur Überwachung genutzt – mittelbare Überwachung.
Grenzen für Hausdetektive – Verbote für Ermittler
Kein Detektiv darf Taschen der Kunden ohne Verdacht auf Diebstahl untersuchen. Läutet das Signal am Ausgang, ist dies das Zeichen für begangenen Diebstahl. Hier ist der Detektiv zur Taschenkontrolle verpflichtet. Weiterhin ist es dem Ermittler verboten, Kunden ohne Verdacht festzuhalten.
Der dringende Verdacht nach Definition der StPO muss vorliegen. Liegt ein Ernstfall, beispielsweise Bedrohung mit einer Waffe oder Diebstahl vor, gilt das sogenannte „Jedermannsrecht“. Das Jedermannsrecht besagt, dass der Detektiv den Täter festhalten darf, bis die Polizei eintrifft. Rechte und Pflichten des Ermittlers stehen sich gegenüber. Die Kurzfassung lautet wie folgt:
- Ermittler darf Dieb festhalten – nur bei Tatverdacht
- Im Notfall gilt das Jedermannsrecht
- Ermittler darf Taschen kontrollieren – nur bei Tatverdacht
- Ermittler übernimmt Überwachung von Personal und Kunden
Hausdetektive haben Rechte, die auf Vorschriften basieren
Detektive sind berechtigt, einen Dieb festzuhalten und dessen Taschen zu überprüfen. Es gilt: Auch der Ermittler muss sich an Gesetze halten und darf Vorschriften nicht verletzen. Nur, wenn ein Verdacht vorliegt oder der Dieb eindeutige Straftat begeht, darf der Detektiv handeln.
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