Wann ist man insolvent? – Insolvenzverschleppung und andere Bankrottstraftaten

Wer ein Unternehmen gegründet hat, hat in dieses viel Zeit, Herzblut und Kraft investiert. Umso schrecklicher ist es, wenn man dann eines Tages feststellen muss, dass man seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Die meisten werden versuchen das Unternehmen, in das so viel investiert wurde zu retten. Viele können die Wahrheit nur schwer akzeptieren und schrecken, oftmals im Glauben das Unternehmen noch retten zu können, auch nicht vor Straftaten zurück. Doch wann ist man insolvent?

Wann ist man Insolvent?

Insolvent ist man in Deutschland bei Vorliegen absoluter Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit und auch bei Überschuldung. Sobald ein Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, seine laufenden Verbindlichkeiten zu begleichen oder in Deutschland auch schon, wenn dies in absehbarer Zeit droht, kann der Insolvenzantrag gestellt werden. Wichtig ist, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wird, ansonsten kann Insolvenzverschleppung unterstellt werden und das ist ein Straftatbestand.

Insolvenzverschleppung

Unter Insolvenzverschleppung versteht man die verspätet bei Gericht eingereichte Insolvenz eines Unternehmens. Kein Unternehmen ist von einem Tag auf den Anderen zahlungsunfähig. Hier findet eine oftmals langwierige Entwicklung statt. Wenn die Insolvenz für ein zahlungsunfähiges Unternehmen zu spät eingereicht wird, hat dies für viele Beteiligte weitreichende Folgen. Mitarbeitergehälter können nicht mehr bezahlt werden, Kreditraten sammeln sich weiter an.

In so manchem Unternehmen wird in einer solchen Zeit sprichwörtlich das letzte Tafelsilber versetzt, um die täglich weiter eintreffenden Rechnungen begleichen zu können. Und genau dies sind auch die Gründe, weshalb die Insolvenzverschleppung einen Straftatbestand darstellt. Denn in dem Moment in dem der Unternehmer erkennt, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachgekommen werden kann, heißt es Schadensbegrenzung betreiben. Es ist klar, dass es nicht mehr möglich ist, den Verpflichtungen gegenüber den Kreditinstituten nachzukommen, laut Insolvenzrecht steht diesen daher als Ausgleich die Insolvenzmasse des Unternehmens zu.

 

Reiseratgeber

Insolvenzverschleppung bedeutet Schaden für die Gläubiger

Wird die Insolvenz hinausgezögert, schrumpft die für die Gläubiger zu verwertende Insolvenzmasse beträchtlich, insbesondere wenn noch Unternehmensbestandteile veräußert werden. Auch ein fahrlässig verspätet eingereichter Insolvenzantrag ist strafbar.

Die Veruntreuung von Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen

Sehr häufig kommt es im Falle der Zahlungsunfähigkeit zu einer Veruntreuung von Gehältern und Sozialversicherungsbeiträgen. Da werden dann Gelder z.B. die zur Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge benötigt werden und für diese bestimmt sind, verwendet um Kreditraten oder ähnlich dringend erscheinende Zahlungsverpflichtungen mit diesen Geldern zu begleichen. Dass dies ein Straftatbestand ist, versteht sich von selbst.

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Die Urkundenfälschung

Ein ebenfalls sehr häufiger Straftatbestand im Rahmen einer Unternehmensinsolvenz ist leider auch die Urkundenfälschung, welche häufig dazu genutzt wird um bei den Kreditinstituten weitere Kredite gewährt zu bekommen. Und dies geschieht, obwohl eigentlich bereits klar ist, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder bei weitem nicht mehr den Wert der Kredite zu erwirtschaften in der Lage ist. Dann werden den Kreditinstituten gerne geschönte Zahlen vorgelegt um einen weiteren Kredit zu erhalten, mit dem es dann eine Weile weitergehen kann.

Die Straftaten im Insolvenzfall zusammengefasst:

  • Insolvenzverschleppung
  • Veruntreuung von Gehältern und Versicherungsbeiträgen
  • Urkundenfälschung

Die Konsequenzen der Insolvenzstraftaten

Neben den tatsächlichen strafrechtlichen Konsequenzen, beispielsweise 3 Jahre Haft im Falle von erwiesener Insolvenzverschleppung, kommt es auch zu nicht weniger einschneidenden zivilrechtlichen Folgen. Wer sich nachweislich im Rahmen der Insolvenz einer Straftat schuldig gemacht hat, sieht nicht nur sein Unternehmen als Insolvenzmasse veräußert, sondern haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Neben dem Verlust des Unternehmens drohen also auch Vorstrafen und ein Leben in Armut.

Die immer im Mittelpunkt stehende Frage ist also: Wann ist man insolvent? Eben nicht erst dann, wenn alle Mittel komplett erschöpft sind und keinerlei Werte mehr vorhanden sind, sondern bereits dann wenn es auf lange Sicht nicht mehr möglich ist, seinen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachzukommen. Es ist mit Bedacht auf die Werte in der zukünftigen Insolvenzmasse zu achten, da diese verwendet wird um einen Ausgleich für die Gläubiger zu schaffen. Wann ist man insolvent ist eine Frage, der man sich zeitig stellen sollte um sich nicht fahrlässig strafbar zu machen.
Titelbild: ©istock.com – jinga80

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