Wenn im Alltag die Emotionen hochkochen, sei es im Straßenverkehr, im Job oder im Nachtleben, kommt einem schnell eine Beleidigung über die Lippen. Doch bei einer Beleidigung handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern kann unter Umständen sogar als Straftat gewertet werden. Doch welche Äußerungen sind völlig harmlos und welche können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen?
Ist Beleidigung eine Straftat?
Eine Beleidigung kann dann strafbar sein, wenn die persönliche Ehre eines Menschen verletzt wird. Dies kann zum Beispiel durch herabsetzende Werturteile oder ehrverletzende Tatsachenbehauptungen geschehen. Eine Aussage gilt dann als beleidigend, wenn sie den Betroffenen geringer darstellt als er ist und dadurch die Ehre eines Menschen verletzt.
Bei der Frage, ob eine Äußerung eine Beleidigung darstellt, muss der Zusammenhang, indem sie getätigt wurde, eine entscheidende Rolle. Blödeln zwei Kumpels miteinander rum und sagt der eine zum anderen „Du altes Arschloch“, ist das in der Regel keine Beleidigung. Wird dieser Ausspruch von jemanden an einen völlig Fremden gerichtet, kann er als Beleidigung eingeordnet werden.
Wie sieht die Strafverfolgung bei dem Straftatbestand der Beleidigung aus?
Da das zu schützende Rechtsgut bei dem Straftatbestand der Beleidigung ist die persönliche Ehre eines Menschen. Deshalb wird eine Beleidigung in der Regel nur dann verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wurde. Einen Strafantrag kann man bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft stellen.
Die „einfache“ Beleidigung ist in § 185 StGB verankert und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Wird die Beleidigung zum Beispiel durch Anspucken oder eine Ohrfeige begangen, beträgt die Strafandrohung sogar bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Ist Beleidigung eine Straftat und was muss in diesem Zusammenhang nachgewiesen werden?
Damit eine Beleidigung als Straftat verfolgt werden kann, muss sie ehrenrührig sein und zudem auch rechtswidrig. Umstritten ist allerdings die Frage, ob die potentielle Beleidigung vom Empfänger auch tatsächlich aufgenommen und verstanden werden muss. Beispielhaft zu nennen wäre hier eine Beleidigung, die in einer Fremdsprache hervorgebracht wurde, die vom Empfänger der Beleidigung nicht verstanden werden kann. Die herrschende Meinung in der Rechtslehre geht davon aus, dass der Adressat die Beleidigung verstanden haben muss, damit sie strafrechtlich relevant ist, da er ansonsten nicht in seiner Ehre verletzt sein kann. Anders kann sich der Fall darstellen, wenn es noch andere Zeugen für diese Beleidigung gibt, die diese verstanden haben.
Die Beleidigung kann durch Worte, Gesten, Schrift oder auch Tätlichkeiten erfolgen.
Bewiesen werden muss vor Gericht schließlich noch, dass die Äußerung auch vorsätzlich zum dem Zweck getätigt wurde, um zu beleidigen. Wenn also der Ausspruch „Soldaten sind Mörder“ an eine kleine Gruppe Soldaten gerichtet wird, mit dem Vorsatz, sie zu beleidigen, dann ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.
Die Strafbarkeit von Beleidigungen ist nicht immer klar abgrenzbar
Es ist nicht immer ganz leicht abzugrenzen, wann eine strafrechtlich relevante Beleidigung vorliegt und wann nicht. Wichtig ist bei der Frage „Ist Beleidigung eine Straftat“, in welchem Zusammenhang die beleidigende Äußerung getätigt wurde. Zudem muss durch die Äußerung die Ehre eines Menschen herabgesetzt werden und diese Herabsetzung muss vorsätzlich erfolgen.
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