Im Rahmen von Sorgerechtsstreitigkeiten kommt es immer wieder zu Kindesentzug. Innerhalb Deutschlands helfen die Behörden. Doch bei Fällen mit Auslandsbezug geht es meistens nicht ohne einen Privatdetektiv.
Kindesentzug ist ein häufiges Problem in binationalen Familien
Wenn Vater oder Mutter das Kind ohne die Einwilligung des anderen, sorgeberechtigten Elternteils weggenommen wird, nennt dies der Gesetzgeber Kindesentzug. Die Mitnahme oder Entziehung des Kindes stellt eine Verletzung des Sorgerechts, aber auch des Umgangsrechts dar. Neben dem Sorgerecht ist ebenfalls das Aufenthaltsbestimmungsrecht von Bedeutung. Liegt dieses bei beiden Elternteilen, müssen auch beide gemeinsam über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden. Ohne die Einwilligung des anderen darf das Kind zum Beispiel nicht ins Ausland reisen oder sein Aufenthalt ganz dorthin verlegt werden.
Das macht Kindesentzug besonders im Kontext binationaler Familien problematisch. Es kommt häufig vor, dass ein Elternteil das Kind aus privaten oder religiösen Gründen in sein Heimatland bringt und es von dort nicht mehr zurückkehren lässt. Es gibt neben offenen Drohungen Anzeichen, die auf einen drohenden Kindesentzug hindeuten können. Wachsam sollte sein, wer merkt, dass Pass und Geburtsurkunde des Kindes plötzlich nicht mehr auffindbar sind oder Oma und Opa ungeplant im Ausland besucht werden sollen. Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn ein Elternteil die religiöse Erziehung forciert, auf Europa und sein Wertesystem schimpft und häufig angibt, ein Aufwachsen im Heimatland sei aus spirituellen Gründen wünschenswert.
Polizei kann grenzüberschreitend nichts tun
Das Szenario findet leider oft statt und meist handelt es sich bei dem Täter um einen Vater: Das Kind reist mit ihm in den Urlaub, bleibt dann mit ihm dort oder wird in die Obhut seiner Familie gegeben. Alternativ wird das Kind plötzlich vom Schulweg oder Spielplatz weg in ein Auto gepackt und zum Flughafen gebracht. Sobald das Kind Deutschland und die Europäische Union verlassen hat, sind der Mutter die Hände gebunden.
Die Polizei kann grenzüberschreitend nichts tun und vielen Ländern bestärkt die Rechtsprechung den Vater noch in seinem Tun. Dies ist besonders in islamischen Ländern der Fall. Dort den Klageweg zu beschreiten, ist für das deutsche Elternteil, das einer anderen oder keiner Religion angehört, aussichtslos. Nicht überall existiert ein Meldewesen und Entzieher sind sehr clever in der Verschleierung des Aufenthaltsortes.
Die Staatsangehörigkeit der Eltern ist schnell angenommen
Sollte das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters nicht haben, kann diese leicht durch die Vorlage der Geburtsurkunde erworben werden. Da das Kind dann als Staatsangehöriger des jeweiligen Landes betrachtet wird, sind den deutschen Auslandsvertretungen die Hände ebenso gebunden wie wenn das Kind sich in einem Land aufhält, das kein Rechtshilfeabkommen mit der Bundesrepublik hat.
Im Ausland hilft ein Privatdetektiv
Ein Privatdetektiv verfügt jedoch über vielfältige Möglichkeiten, den genauen Aufenthaltsort des Kindes und die Situation, in der es sich befindet, zu ermitteln. Kontakte vor Ort helfen dem Detektiv, das Kind ohne Risiko und an den lokalen Behörden vorbei außer Landes zu bringen. Denn schon oft hat ein bei der Polizei tätiger Verwandter die Rückführung vereitelt. Bei Kindesentzug ist schnelles Handeln angebracht, da das Kind sonst zu große seelische Schäden erleidet und resigniert.
Das Auffinden des Kindes im Ausland hat einen hohen Preis
Solche Einsätze sind für Detektive nicht ganz ungefährlich, zu Reisekosten und Tagesspesen kommen oft auch Bestechungsgelder und Zuwendungen für Helfer vor Ort. Dafür ist die Rückführungsquote entzogener Kinder sehr hoch, wenn ein Detektiv beauftragt wird. Für die entstehenden Kosten gibt es weder eine Übernahme noch Zuschüsse deutscher Behörden.
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