Sorgerechtsstreit: Aktuelles Hintergrundwissen im Überblick

Die Eltern üben nach der Geburt eines Kindes das Sorgerecht über das Kind aus. Dieses Sorgerecht kann nicht abgelehnt, wohl aber bei bestimmten Voraussetzungen entzogen werden. Zu einem Sorgerechtsstreit kommt es vor allem bei der Trennung oder Scheidung eines Paares. An zwei Dinge scheiden sich die Geister: Am Umgang mit dem Kind und der Unterhaltszahlung.

Das gemeinsame Sorgerecht der Eltern

Auch nach der Scheidung der Eltern üben beide normalerweise noch das Sorgerecht aus. Da das Paar nicht mehr zusammenlebt, lässt sich das in der Praxis nur schwer umsetzen. Normalerweise sieht die Regelung so aus, dass ein Elternteil die Kinder betreut und der andere Elternteil mit dem Kind lediglich einen Umgang pflegt.

Wie das Sorgerecht der Eltern ausgeübt wird, können diese zunächst selbst entscheiden. Wichtig ist dabei, dass keinem Elternteil derUmgang mit dem Kind verboten werden darf. Sollte es dabei zu Streitigkeiten kommen, muss das Familiengericht eingeschaltet werden. Dieses entscheidet dann, wie der Umgang geregelt wird. Grundsätzlich wird er dabei immer das Wohl des Kindes im Auge behalten.

Eine häufige Regelung sieht vor, dass ein Elternteil die Kinder alle vierzehn Tage am Wochenende (oft von Freitagabend bis Sonntagabend) betreut. Die Kinder können natürlich entsprechend ihrer persönlichen Reife wählen, bei wem sie mehr Zeit verbringen wollen. Ab dem 14. Lebensjahr muss das Kind auf jeden Fall vor einer Entscheidung über das Sorgerecht gehört werden.

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Unterhalt und Sorgerecht sinnvoll regeln

Die meisten Probleme treten beim Unterhalt auf. Das Familienrecht kennt zwei Arten von Unterhalt: Den Betreuungsunterhalt und den Barunterhalt. Grundsätzlich leistet das Elternteil, bei dem das Kind die meiste Zeit verbringt, den Betreuungsunterhalt. Der andere Elternteil ist für den Barunterhalt zuständig. Bei der Höhe des Betrages richten sich die meisten Gerichte nach der Düsseldorfer Tabelle, die regelmäßig (zuletzt Januar 2016) angepasst wird. Es ist sinnvoll, wenn sich der Zahlungspflichtige auch an diese Tabelle hält. Dabei ist von diesem Betrag noch die Hälfte des Kindergelds abzuziehen. Manche Tabellen berücksichtigen dies, das muss aber in der Tabelle genannt sein.

Die Höhe des Zahlbetrags richtet sich nach dem Nettoeinkommen und dem Alter des Kindes. Immer wieder versuchen sich Zahlungspflichtige dem zu entziehen, indem sie die Arbeit kündigen, so dass sie nicht mehr zahlen können. Die Gerichte verstehen hier keinen Spaß. Es ist in diesem Fall sogar möglich, dem säumigen Zahler ein fiktives Einkommen zuzuweisen, so dass er den Betrag trotzdem bezahlen muss. Falls trotzdem kein Geld fließt, kann ein Elternteil beim Jugendamt einen Antrag stellen, dass sie das Geld von dieser Stelle bekommt. Das Jugendamt wendet sich dann an den Zahlungspflichtigen und holt sich von dort das Geld. Das geht allerdings nur bis zum zwölften Lebensjahr.

Es gibt auch die Möglichkeit, Bar- und Betreuungsunterhalt gemeinsam zu leisten. In diesem Fall muss kein Geld gezahlt werden. Diese Aufteilung in Bar- und Betreuungsunterhalt gilt nur bis zum 18. Lebensjahr. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig bis die Ausbildung des Kindes beendet ist.

Das alleinige Sorgerecht beantragen

Einem Elternteil das Sorgerecht entziehen kann nur das Familiengericht. Dazu muss ein Elternteil einen Antrag beim Familiengericht stellen. Der Optimalfall besteht, wenn sich die Eltern einig sind. Weigert sich allerdings ein Elternteil, dann muss der Antrag ausführlich begründet werden.

Der Antragsteller muss genau darauf eingehen, warum die andere Person kein geeigneter Betreuer für das Kind ist. Nicht nur die Eltern, auch das Jugendamt kann den Antrag stellen. Nur wenn der Antrag begründet ist, entscheidet das Familiengericht zu Gunsten eines der beiden Eltern. Es berücksichtigt dabei die Unterbringung, die Finanzen des Betreuenden und auch das Umfeld.

Reiseratgeber
Die Entziehung des Sorgerechts regelt § 1666 BGB und soll nur dann zur Anwendung kommen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. Die Entscheidung trifft das Gericht in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich mit dem zuständigen Sachbearbeiter abzusprechen.

Das Sorgerecht können die Eltern auch ohne Gericht klären

Streitigkeiten über das Sorgerecht gehören zur Tagesordnung der Familiengerichte und es gibt genügend Entscheidungen, an denen sich die Eltern orientieren können. Die Entscheidungen der Richter sind nur selten eine Überraschung und wenn sich Eltern im Vorfeld mit den rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen, können sie viel Geld sparen. Wenn die Liebe nicht mehr vorhanden ist, haben manche ehemalige Paare Schwierigkeiten, miteinander umzugehen.

Mitunter kann es sogar dazu kommen, dass Detekteien eingeschaltet werden, um Argumentationsfakten zu sammeln. Trotzdem sollten sie versuchen eine passende Lösung zum Wohle der Kinder zu finden. Der Umgang sollte so geregelt werden, dass sowohl die Mutter als auch der Vater eine Beziehung zum Kind aufbauen können. Auch wenn es schwer fällt, sollten die Eltern auch nach der Scheidung Freunde bleiben.

Titelbild: © istock.com – Cole_21

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