Überwachung von Mitarbeitern – Was ist erlaubt?

Ein Angestellter verbringt viele Stunden am Tag an seinem Arbeitsplatz. Daher lässt es sich manchmal nicht vermeiden, dass auf der Arbeit schnell eine SMS oder E-Mail gecheckt werden muss.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

Viele Arbeitnehmer sehen es nicht gerne, dass während der Arbeitszeit private Nachrichten geschrieben oder gelesen werden.

Das Interesse bei vielen Chefs ist sehr groß, ob die Angestellten ihre Privatangelegenheiten auf der Arbeit klären oder tatsächlich die aufgetragenen Arbeiten ordnungsgemäß erledigen. Aber ist ein Arbeitgeber dazu berechtigt, alle Arbeitnehmer während der Arbeit zu überwachen?

Keinem Arbeitgeber steht ein permanentes Überwachungsrecht zu. Selbst wenn die Gründe hierfür häufig nachvollziehbar sind, dürfen die Mitarbeiter nicht ständig kontrolliert und beobachtet werden.
Die Überwachung verstößt gegen:

  • das Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung
  • das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Viel besser ist es, per Arbeitsvertrag genau zu definieren, was Mitarbeiter dürfen und was nicht. In einer Betriebsvereinbarung, Dienstvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag können alle Rechte und Pflichten des Mitarbeiters deklariert werden.

Eine weitere Möglichkeit ist eine betriebliche Übung. Sie sorgt dafür, dass den Angestellten einige Rechte wie die private Nutzung des Internets zustehen.

Unter einer betrieblichen Übung wird verstanden, dass der Chef bestimmte Verhaltensweisen der Mitarbeiter nicht verboten, sondern es über einen längeren Zeitraum geduldet hat.

Wenn sich Angestellte nicht an die Regeln halten

Wenn ein Beschäftigter gegen das explizite Verbot des Chefs verstößt, dann kann eine Abmahnung die Folge sein. Im wiederholten Fall kann der Chef sogar eine Kündigung aussprechen. In den meisten Fällen erfährt der Mitarbeiter erst durch die Abmahnung von der Kontrolle bzw. der Pflichtverletzung.

Dadurch wird sich der Mitarbeiter in Zukunft kontrolliert und überwacht fühlen. Natürlich darf ein Chef für die Überwachung der Mitarbeiter nicht überall blindlinks Kameras verteilen. Es sollten in diesem Fall immer die Interessen der Mitarbeiter und die des Chefs gerecht werden.

Bei der Überwachung von Mitarbeitern müssen Chefs daher einige Regeln beachten. Wenn der Chef die Privatnutzung gelegentlich erlaubt oder duldet, dann ist laut Telekommunikationsgesetz gemäß § 3 Nr. 6, 10 TKG der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen.

Video: Ist Überwachung am Arbeitsplatz zulässig?

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Gespräche dürfen nicht abgehört werden

Er ist somit verpflichtet, das Fernmeldegeheimnis nach §88 TKG bei der Überwachung von Mitarbeitern zu beachten und mit technischen Mitteln dafür sorgen, dass alle personenbezogenen Daten und dass Fernmeldegeheimnis geschützt werden. Es ist nicht zulässig, dass der Chef überprüft, welche Internetseiten besucht wurden.

Private Mails darf der Chef zwar nicht einsehen, aber er kann geschäftliche Nachrichten lesen, wenn die Mitarbeiterin zum Beispiel im Urlaub ist und er diese Nachricht dringend benötigt. Auch Telefongespräche dürfen, egal ob privat oder dienstlich, nicht vom Chef heimlich aufgezeichnet oder abgehört werden.

Er würde sich bei dieser Überwachung von Mitarbeitern wegen einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§201 StGB) strafbar machen. Das gilt nicht, wenn der Mitarbeiter für eventuelle Aufnahmen, seine Einwilligung erteilt hat.

Häufig werden Telefonate zu Qualitätszwecken aufgezeichnet. Werden durch lange Privatgespräche hohe Telefonkosten verursacht, dann ist eine außerordentliche Kündigung rechtens.

Fazit: Nicht alle Arten der Überwachung von Mitarbeitern sind erlaubt

Ein Arbeitgeber hat nicht das Recht, pauschal seine Angestellten per Video, Telefon oder E-Mail-Verkehr zu überwachen. Auch das regelmäßige Durchsuchen des Schreibtischs verletzt die Persönlichkeitsrechte des Angestellten.

Wurde der Angestellte durch eine Betriebsanweisung aber darauf hingewiesen, dass Privatgespräche grundsätzlich verboten sind, kann der Chef aufgrund zu hoher Telefonkosten eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Jeder Arbeitnehmer sollte sich bewusst sein, dass er für seine Arbeitszeit und Leistung bezahlt wird und nicht für seine persönlichen Belange.

Titelbild: ©istock.com – pixinoo

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