Insbesondere viele Berufsanfänger oder diejenigen, die in einer Firma neu anfangen, sind sich unsicher wie sie mit der neuen beruflichen Aufgabe in der Öffentlichkeit und bei Bekannten umgehen sollen. Was vom betrieblichen Geschehen oder den Personen darf ich „draußen“ sagen? ist eine der Kernfragen, die nicht nur über die berufliche Zukunft entscheiden kann, sondern zum Wesenskern mancher Berufe gehört. Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht kann einen erheblichen Schaden nach sich ziehen. Entweder in der Zusammenarbeit mit Anderen, der emotionalen Bindung oder gar durch echten, materiell meßbaren Schaden.
- Mit dem Ausplaudern von Geheimnissen kann erheblicher Schaden angerichtet werden
- Vorsicht bei den eigenen Äußerungen
- In vielen Berufsgruppen gibt es berufsständische Geheimhaltungsklauseln
- Wenn die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Kollegen in Gefahr bringt
- Video: Wann greift die Verschwiegenheitspflicht?
- Erst nachdenken, dann erzählen: Mit diesem Grundsatz fahren Mitarbeiter besser
Mit dem Ausplaudern von Geheimnissen kann erheblicher Schaden angerichtet werden
Grundsätzlich gilt auch im Berufsleben das Grundprinzip der Meinungsfreiheit und dass die in Deutschland geltenden Grundrechte nicht am Firmeneingang abgegeben werden. Auch wenn dies insbesondere mancher ältere Mittelständler anders sieht, wenn er seine Firma eigentlich schon immer patriarchalisch führt. Diskussionen innerhalb der Firmen über den richtigen Weg, über den Umgang miteinander und auch die zu verwendende Technik sind in Unternehmen durchaus üblich. Insbesondere dann, wenn eine offene Kommunikationskultur gepflegt wird.
Allerdings gibt es eine rote Linie nach außen, die nicht überschritten werden darf: Betriebsgeheimnisse müssen im Betrieb bleiben. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht geht gar nicht. Dies gilt nicht nur für börsennotierte Unternehmen, bei denen Gerüchte über angebliche Probleme schnell mal einen Kurssturz auslösen können. Auch vertrauliche Informationen zur Kapazitätsauslastung oder wirtschaftliche Probleme gehören nicht in die Öffentlichkeit. Ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Zusammenarbeitens besteht aus Vertrauen. Seien es Kundennamen, Kontostände, Einkaufsverhalten oder gar interne Kalkulationen. Ein paar unbedachte oder gar abwertende Bemerkungen können erheblichen Schaden anrichten.
Vorsicht bei den eigenen Äußerungen
Im privaten Umfeld kann auch ein Vergleich helfen: Selbst würde man es ja auch nicht schätzen, wenn ein Arzt oder Bankmitarbeiter öffentlich breit treten würde, wer gerade welches Wehwehchen hat oder über welches Einkommen jemand verfügt.
In vielen Berufsgruppen gibt es berufsständische Geheimhaltungsklauseln
Es gibt einige Berufe, die zur Verschwiegenheit absolut verpflichtet sind, beispielsweise:
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- Ärzte
- Bankangestellte
- Rechtsanwälte
- oder auch Sprachmittler
Diese arbeiten auf Grundlage berufsständischer Vertraulichkeitsvereinbarungen oder können sich sogar auf Gesetze berufen, die die Berufsgeheimnisse schützen. In diesen Berufen ist deshalb ganz klar: Das Ausplaudern von Geheimnissen wird sehr schnell zu einem Problem. Sowohl im Hinblick auf die Berufsausübung, als auch eine etwaige Haftung.
Kein IT-Unternehmen möchte beispielsweise die Marketing- und Produktinformationen eines neuen Produktes vor der aufwändigen Messepräsentation veröffentlicht wissen. Deshalb – und nicht aus Wichtigtuerei – erzählen die Beteiligten im privaten Umfeld gerade einmal, dass sie vielleicht diesen oder einen anderen Auftrag haben. Aber nichts über die wesentlichen Inhalte oder auch Produktdetails. In Verkehrsmitteln, in Restaurants oder an öffentlichen Orten sollte man besonders sorgfältig auf die Wortwahl achten.
Wenn die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Kollegen in Gefahr bringt
Auch im Einzelhandel oder bei Berufen, die scheinbar nichts mit vertraulichen Informationen zu tun haben, kann die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht erheblichen Schaden anrichten. Beispielsweise geht es niemanden etwas an, ob und wann die Tageseinnahmen zur Bank gebracht werden oder ob diese in einen Bodentresor abgelegt werden. Auch routinemäßige, mittägliche oder nachmittägliche Kassenabschöpfungen durch nicht Unternehmensbekleidung tragendes Personal (insbesondere in Elektronikmärkten und dem Einzelhandel von hochpreisigen Waren) gehen außerhalb des Kassenpersonals niemanden etwas an. Die Nicht-Sichtbarkeit der routinemäßigen Sicherheitsmaßnahmen ist ein wesentlicher Teil des Sicherheitskonzeptes. Ähnliches gilt für den Weg zum Einzahlungsautomaten der Bank bzw. auch bei der Abholung von Wechselgeld von der Bank.
Video: Wann greift die Verschwiegenheitspflicht?
Erst nachdenken, dann erzählen: Mit diesem Grundsatz fahren Mitarbeiter besser
Wer kennt sie nicht, die eine oder andere unbedachte Äußerung über das Unternehmen oder Kollegen, die einem tage- oder wochenlang Kopfschmerzen bereitet. Deshalb könnte sich jeder einen Grundsatz verinnerlichen, damit die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht noch unwahrscheinlicher wird: Erst darüber nachdenken, was man zu wem sagt. Damit werden die schlimmsten Stolpersteine aus dem Weg geräumt, ohne dass es als unhöflich gilt.
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