Was tun bei Erpressung? Wege und Möglichkeiten aus der Situation

Plötzlich will die Exfreundin die Elekrtrogeräte nach der Scheidung nicht herausgeben, es sei denn monatlich fließt mehr Unterhalt. Die neuen Schuhe des Kindes werden in der Schule abgezogen oder ähnliche Situationen passieren – das sind keine Lappalien, hierbei handelt es sich um einen Straftatbestand. Dieses können Sie tun:

Moralische Erpressung: Auch die ist strafbar

Erpressungen passieren jeden Tag, überall und wer ehrlich zu sich ist, muss wahrscheinlich sogar zugeben, selber von der „wenn Du nicht, dann Methode“ Gebrauch zu machen.

In jeder Kindererziehung passiert es, ebenso bei in der Hundeerziehung. Außerdem ist die Methode bei Geschäftsverhandlungen sehr gängig. Was tun bei Erpressung? Dies sind alles Methoden, denen die Spielregeln einer Erpressung zu Grunde liegen. Aber eine Erpressung im Sinne des Gesetztes ist es erst, wenn folgende Punkte bejaht werden können:
Nach § 253 StGB sieht der Gesetzgeber vor, von einer Straftat zu sprechen:

  • wenn Leib und Leben bedroht sind
  • zum Nachteil oder zum empfindlichen Übel des Gegenüber oder Dritten gegenüber Taten angedroht und/oder ausgeführt werden
  • die angedrohte Tat verwerflich ist
  • weiter ist auch versuchte Erpressung strafbar.

So sind ein Versuch sowie eine verwerfliche Androhung also strafbar, obwohl sie im Alltag als gängig angesehen werden.

Abziehen & Co: Räuberische Erpressung

Was tun bei Erpressung? Wird einem Kind Gewalt angetan, um zum Beispiel die neuen Schuhe zu klauen, müssen Eltern dies unbedingt zur Anzeige bringen. Selbst wenn die Täter noch minderjährig und nicht strafmündig sein sollten, haben gestellte Anzeigen später Wirkung, sollten die Personen weiterhin auffällig sein.

Gespräche in der Schule sowie eventuell mit den Eltern der tätigen Kinder können die Situation klären. Für den schulischen Werdegang des Opfers kann ein Schulwechsel nötig sein.
Das klauen vom Pausenbrot unter Androhung von Gewalt oder Leid ist ebenfalls eine erpresserische Handlung.

 

Vorenthalten von Eigentum ist strafbar

Wer damit erpresst wird, eine Handlung ausführen zu müssen, um wieder in den Besitz seines Eigentums zu gelangen, hat die Möglichkeit, dies entweder zur Anzeige zu bringen; oder aber eine Klage auf Herausgabe anzustreben. Das Eigentum, wenn beweißbar, muss ausgehändigt werden.

Die Polizei kann außerdem eingeschaltet und gebeten werden, mit die Wohnung aufzusuchen und die Übergabe zu begleiten. Kaum jemand wird sich weiter weigern, den Besitz auszugeben.
Eine andere Variante der Erpressung, welche im Alltag aufzufinden ist: Die Erpressung, jemandem ein Geheimnis zu verraten, Fotos zu zeigen oder neuerdings auch, den Ruf im Internet nachhaltig zu schädigen.

Erstens gibt es neue Gesetze, die vor Cybermobbing schützen, zweitens sind üble Nachrede sowie Verleumdung strafbar. Hier hilft nur ein Anwalt oder die Beichte bei der Person, die das Geheimnis nicht erfahren sollte. Bei der Frage was tun bei Erpressung muss immer abgewogen werden:

  • handelt es sich hier um eine echte Straftat, die angezeigt gehört und bei der ich Hilfe benötige?
  • oder handelt es sich um Verhalten, welches im Freundeskreis angesehen ist, etwa dass eine Affaire nicht vor einem guten Freund verschwiegen wird?

Reiseratgeber

Nachstellung

Übrigens: Auch das Stalken und heimliche Fotografieren ist bereits strafbar. Wer so etwas mitbekommt, kann einen Antrag darauf stellen, dass sich entsprechende Person auf eine bestimmte Distanz nicht mehr nähern darf.

Die vielen Gesichter der Erpressung

Erpressung hat also viele Gesichter. Niemals sollte eine Erpressung einfach hingenommen werden, wenn die angedrohte Tätigkeit Leid bedeutet. Kinder müssen deutlich geschützt und aufgeklärt werden, dass „Abziehen“ kein cooles Modewort ist, sondern eine echte strafbare Handlung.

Der Weg zur Polizei oder zu einem Rechtsanwalt sind die ersten Anlaufpunkte. Nur in den seltensten Fällen sollte die Tat in Eigenregie gelöst werden. Angst ist kein guter Ratgeber. Es ist am Ende besser, einmal zu den gemachten Fehlern, die ans Tageslicht kommen können, zu stehen, als sich dauerhaft erpressbar zu machen.

Dies gilt natürlich auch für Geld, -wer zahlt, zahlt vermutlich wieder. Und wer eine Handlung durchführt, um sein Eigentum wieder zu erlangen, erlangt vielleicht nur Teile zurück und wird weiter erpresst.
Titelbild: ©istock.com – susandaniels

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